Bluttat in Wettingen AG: Notwehr! Strafverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Baden hat ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eingestellt, in welchem ein 64-jähriger Mann unter dem dringenden Tatverdacht stand, einen 69-Jährigen getötet zu haben.

Im Verlauf der Untersuchung konnte festgestellt werden, dass der Mann aus Notwehr gehandelt – und sich daher nicht strafbar gemacht hat.

Vor einem Jahr wurde die Kantonspolizei nach einem eingegangenen Notruf zu einem Mehrfamilienhaus im Wettinger Lindenhofquartier gerufen. Vor Ort trafen die Mitarbeiter der Polizei auf einen leblosen sowie auf einen schwerverletzten Mann. Eine Person verstarb noch vor Ort, die andere wurde in ein Spital gebracht und medizinisch versorgt, während die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Fall aufnahmen.

Beim Verstorbenen handelte es sich um einen 69-jährigen Mann aus China. Er war den Strafverfolgungsbehörden nicht unbekannt und hatte bereits in der Vergangenheit mittelschwere Delikte begangen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war er zur Verhaftung ausgeschrieben. Ein psychiatrisches Gutachten stellte bei ihm eine paranoidhalluzinatorische Schizophrenie fest, weswegen er sich in psychiatrischer Behandlung befand. Kurz vor der Tat suchte er eine vorübergehende Unterkunft bei seinem Bekannten in Wettingen, dem schwerverletzten 64-jährigen Vietnamesen und späteren Beschuldigten.

Die beiden Beteiligten hatten sich seit gut fünf Jahren nicht gesehen. So wusste der Wettinger weder über das Ausmass der psychischen Probleme seines Besuchers noch über dessen Probleme mit den Behörden Bescheid.

Am Tatmorgen war der Wettinger gerade dabei, sich die Zähne zu putzen, als der Chinese sich eines Messers behändigte und ihn unvermittelt angriff. Er fügte dem Vietnamesen eine Stich- und Schnittverletzung im Bereich des Torsos zu. Dem überraschenden Angriff zum Trotz gelang es dem Angegriffenen, seinen Kontrahenten abzuwehren, indem er mit blossen Händen in die Klinge griff. Mit Verwundungen am Körper und an den Händen gelang es ihm, auf diese Weise das Messer seines Angreifers zu wenden, wobei er diesen in der Folge im Bauchbereich traf.

Die Auswertung der forensischen Beweise durch das Institut für Rechtsmedizin deckten sich mit den Aussagen des Beschuldigten und zeigten auf, dass es sich beim Vorfall um eine Notwehr-Situation gehandelt haben musste.

So konnte festgestellt werden, dass sich der beschuldigte Mann in angemessener Weise gegen seinen Angreifer gewehrt hatte und er keine darüberhinausgehende Anwendung von Gewalt ausgeübt hatte, um sein Leben zu verteidigen. Unmittelbar nach Abwehr des Angriffs alarmierte der 64-Jährige die Polizei. Er verhielt sich kooperativ und hatte nicht versucht Spuren zu verwischen oder vom Tatort zu flüchten.

Die Staatsanwaltschaft kann daher mitteilen, dass die Untersuchungsergebnisse den Beschuldigten 64-Jährigen gänzlich entlasten.

Immer wieder sind die Strafverfolgungsbehörden mit unklaren Situationen konfrontiert. Ihre Aufgabe besteht darin, sämtliche be-, aber auch alle entlastenden Beweise zu sichern und auszuwerten, um so die Wahrheit zu finden. Selbst bei derart unklaren Verhältnissen ist die Objektivität das höchste Gebot. Oft sind die angetroffenen Situationen nicht so wie sie im ersten Moment erscheinen. Eine unvoreingenommene Sichtweise ist eine der wichtigsten Eigenschaften, die die Mitarbeiter innerhalb der Strafverfolgung mitbringen müssen.

 

Quelle: Kanton Aargau / Oberstaatsanwaltschaft
Titelbild: Symbolbild © Daboost – shutterstock.com

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