JVA Lenzburg AG: Verpflichtungskredit für Gewerbebetriebe-Ausbau zurückgewiesen

Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission für öffentliche Sicherheit und beantragt, den Verpflichtungskredit in der Höhe von 11,82 Millionen Franken zurückzuweisen.

Der Regierungsrat soll aufgefordert werden, das Projekt zu überarbeiten in Bezug auf Zweckmässigkeit, strategische Ausrichtung, Standort sowie insbesondere auf die Höhe des Verpflichtungskredits und die ungenügende Wirtschaftlichkeit im laufenden Betrieb.

Die Gefangenenarbeit im Strafvollzug steht im Spannungsfeld von absoluter Sicherheit, Resozialisierungsauftrag (Wiedereingliederung nach der Haftentlassung) und Wirtschaftlichkeitserwartung. Bei Überlegungen zur Steigerung der Ertragskraft muss diesem Zielkonflikt immer Rechnung getragen werden. Im Jahr 2017 wurden die Rahmenbedingungen sowie die Potenziale der Betriebe der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg mit einer Studie analysiert und drei strategische Stossrichtungen aufgezeigt. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 11,82 Millionen Franken für die Weiterentwicklung und Optimierung der Gewerbebetriebe der JVA Lenzburg. Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) und die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) haben die Vorlage beraten.

Joghurterie und Bäckerei entsprechen nicht mehr den heutigen Lebensmittel- und Hygienevorschriften

Die heutigen Räume der Joghurterie und Bäckerei befinden sich im Kellergeschoss der Strafanstalt. Im Rahmen der Gesamtsanierung der Strafanstalt wurde das Kellergeschoss nicht Instand gesetzt – die bestehenden Produktionsstandorte entsprechen insofern nicht mehr den heutigen Anforderungen zur Produktion von Lebensmitteln. Geplant sind ein Neubau für Joghurterie und Bäckerei sowie die Erweiterung des Verkaufsladens. Die Kommission AVW sowie die vorberatende Kommission SIK anerkennen, dass die notwendigen Vorschriften, insbesondere die sinnvolle Beschäftigung der Gefangenen, eingehalten werden müssen. Die Kosten für das geplante Projekt erscheinen beiden Kommissionen aber deutlich zu hoch, sind doch für die Produktionsbauten 7,05 Millionen Franken und für den Verkaufsladen mit Abbruch des Suterhauses rund 3,25 Millionen Franken vorgesehen.

Minderheitsantrag verlangt Kürzung des Kredits um drei Millionen Franken

Der Verkaufsladen stellt keine Staatsaufgabe dar. An der Sitzung der Kommission AVW wurde argumentiert, dass für den Absatz der Joghurts auch eine andere Lösung gefunden werden kann. Der erweiterte Verkaufsladen soll gemäss Projekt in einem neuen Anbau realisiert werden. Dazu soll das alte Suterhaus abgebrochen werden, das sich in einem sehr desolaten Zustand befindet. Die oberen Stockwerke dürfen nicht mehr genutzt werden. Aus der Kommission AVW wurde der Antrag gestellt, den Verpflichtungskredit um drei Millionen zu kürzen und auf den Ausbau des Verkaufsladens zu verzichten. Aus Sicherheitsgründen müsste das alte Suterhaus vermutlich trotzdem abgebrochen werden. Der Antrag fand in der Kommission AVW keine Mehrheit.

Wirtschaftlichkeit wird in Frage gestellt

Die beiden grossrätlichen Kommissionen SIK und AVW anerkennen den Bedarf eines neuen Produktionsgebäudes. Die beiden Stossrichtungen «Flächenoptimierungen und Nutzung für Neu-/Wachstumsgeschäfte» sowie «Internalisierung der Wertschöpfungskette» werden nicht in Frage gestellt. Die dritte Stossrichtung «Neugestaltung Verkaufsprozess und AVOR (Arbeitsvorbereitung)» wird hingegen bemängelt, handelt es sich dabei klar um keine Staatsaufgabe. Letztlich sollen durch den geplanten Ausbau zehn zusätzliche Arbeitsplätze für Gefangene geschaffen werden, wofür der Preis von knapp 12 Millionen Franken als zu hoch erachtet wird. Die Kommissionen SIK und AVW verlangen deshalb, dass die Kosten reduziert werden müssen.

Rückweisung an den Regierungsrat beantragt

Die vorberatende Kommission SIK hat an ihrer Sitzung vom 2. April 2024 mit knapper Mehrheit beantragt, das Geschäft zurückzuweisen und den Regierungsrat zu beauftragen, das Projekt zu überarbeiten. Die federführende Kommission AVW hat das Geschäft am 4. Juni 2024 beraten und den Rückweisungsantrag der Kommission SIK ebenfalls mit knapper Mehrheit gutgeheissen. Der Regierungsrat soll das Projekt überarbeiten in Bezug auf Zweckmässigkeit, strategische Ausrichtung, Standort sowie insbesondere auf die Höhe des Verpflichtungskredits und die ungenügende Wirtschaftlichkeit im laufenden Betrieb. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Juli 2024 über den Verpflichtungskredit beziehungsweise die Rückweisung des Geschäfts befinden.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Symbolbild © DreamerAchieverNoraTarvus – shutterstock.com

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