13 Pferde und 40 Hunde beschlagnahmt: Ein Pferd musste eingeschläfert werden

(Fricktal AG). Der Veterinärdienst des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) hat am 7. Oktober 2026 auf einem Hof im Fricktal 13 Pferde der Rasse Appaloosa sowie 40 Hunde der Rassen Australian Shepherd und Border Collie beschlagnahmt.

Wegen wiederholten Verstössen gegen die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung hatte der Veterinärdienst am 24. Februar 2026 ein vollumfängliches Tierhalteverbot für die Tierhalterin verfügt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Hof im Fricktal, Kanton Aargau
  • Einsatz: 7. Oktober 2026
  • Beschlagnahmt: Insgesamt 53 Tiere
  • Pferde: 13 Appaloosas
  • Hunde: 40 Australian Shepherds und Border Collies
  • Tierhalteverbot: Seit 24. Februar 2026 verfügt, schweizweit gültig
  • Festgestellte Mängel: Unter anderem fehlendes Trinkwasser, ungenügende Einstreu und mangelhafte Tierpflege
  • Tiermedizin: Ein Pferd musste aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands eingeschläfert werden
  • Unterbringung: Tiere in geeigneten Einrichtungen und tierärztlicher Versorgung
  • Konsequenzen: Strafanzeige angekündigt; Einsatz- und Folgekosten zulasten der Tierhalterin

Weil sich die Betroffene nicht an das Verbot hielt, hat der Veterinärdienst das Tierhalteverbot vollzogen und die Tiere abgeholt. Die Kosten für diesen Einsatz und für die Folgekosten (etwa Tierarzt und Unterbringung) muss die Tierhalterin tragen.


Das Bild zeigt drei Hunde auf dem verkoteten Vorplatz des Hofs.

Wiederholte Tierschutzverstösse auf dem Hof

Wegen verschiedener und wiederholter Verstösse gegen das Tierschutzgesetz, etwa mangelhafter Haltung auf morastigen Auslaufböden, vernachlässigte Pflege, ungenügend eingestreuter Liegeflächen und zu dunkler oder zu kleiner Boxen sowie ungenügendes Futter, hat der Veterinärdienst am 24. Februar 2026 ein umfassendes Tierhalteverbot für die Tierhalterin verfügt.


Zwei Pferde in einer ungenügend eingestreuten Box.

Die vorgefundene Situation zeigte eine mangelhafte Haltung der Pferde unter anderem durch fehlende Einstreu im Liegebereich und eine vernachlässigte Tierpflege.

Dieses umfasst ein Verbot von Haltung, Betreuung und Zucht von Tieren in der ganzen Schweiz. Weil die Tierhalterin die Tiere innert der angesetzten Frist bis am 15. Juli 2026 nicht abgegeben hat und sich unkooperativ verhielt, hat der Veterinärdienst die Tiere bei einem Einsatz am 7. Oktober 2026 abgeholt.

53 Tiere beschlagnahmt – erneut gravierende Mängel festgestellt

Dabei hat er insgesamt 53 Tiere beschlagnahmt. Erneut konnten Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung festgestellt werden, unter anderem fehlende Einstreu und Liegematerial, fehlendes Trinkwasser für Hunde, mangelhafte Sozialisierung der Hunde und Mängel in der Pflege der Pferde.


Ein Pferd wies vermutlich unbehandelte Verletzungen an einem Vorder- und einem Hinterlauf auf. Beim Bein vorne rechts ist ein stark geschwollenes Karpalgelenkt zu sehen. Wegen der Sprunggelenkverletzung am rechten Hinterlauf ist eine Fehlhaltung beim Pferd zu erkennen.

Der Veterinärdienst wird Strafanzeige erstatten. Aufgrund der unklaren Verhältnisse vor Ort haben die Kantonspolizei (insbesondere die Gruppe Umwelt und Tierdelikte) sowie die Regionalpolizei den Einsatz begleitet.

Beschlagnahmte Tiere sind in Pflege

Die beschlagnahmten Tiere werden tierärztlich versorgt und befinden sich in geeigneten Einrichtungen. Eine unabhängige Tierärztin kam zum Schluss, dass ein Pferd wegen seines schlechten Gesundheitszustands aufgrund alter Verletzungen euthanasiert werden musste.


Die Boxen wiesen teilweise ungenügende Lichtverhältnisse auf.

Die anderen Tiere werden zu gegebener Zeit an endgültige Plätze vergeben. Der Veterinärdienst hat eine Tierschutzorganisation betreffend die Vermittlung der Tiere angefragt. Weil keine Zusammenarbeit mit der Organisation zustande kam, übernimmt der Veterinärdienst die Vermittlung der Plätze der Tiere selbst.

Auf der Website https://www.ag.ch/de/themen/landwirtschaft-tiere/heim-und-nutztiere finden Interessierte weitere Informationen sowie ein Formular zur Interessensbekundung.


Polizei.news informiert

🐾 Tierwohl erkennen: Worauf es bei Hunden und Pferden wirklich ankommt

Der aktuelle Fall zeigt, wie wichtig eine artgerechte Tierhaltung und die Einhaltung behördlicher Anordnungen sind. In der Schweiz regelt die Tierschutzgesetzgebung grundlegende Anforderungen an Versorgung, Unterbringung, Bewegung und Pflege von Tieren.

1. Frisches Trinkwasser ist unverzichtbar: Hunde und Pferde müssen ausreichend mit Wasser versorgt werden. Vor allem bei hohen Temperaturen, Bewegung oder Trockenfütterung ist der Wasserbedarf erhöht. Trinkgefässe und Tränken sollten regelmässig auf Sauberkeit und Funktion geprüft werden.

2. Pferde brauchen trockene Liegeflächen: Für Pferde sind ausreichend grosse, saubere und trockene Liegebereiche besonders wichtig. Geeignete Einstreu schützt vor Feuchtigkeit, Kälte und Scheuerstellen. Auch Auslaufflächen müssen so beschaffen sein, dass die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtigt wird.

3. Gute Hundehaltung umfasst mehr als Futter und Unterkunft: Hunde benötigen regelmässige Bewegung, Sozialkontakt, Beschäftigung und angemessene Pflege. Besonders bei mehreren gemeinsam gehaltenen Hunden muss darauf geachtet werden, dass jedes Tier ausreichend Platz, Rückzugsmöglichkeiten und Zugang zu wichtigen Ressourcen hat.

4. Auf Warnzeichen für Vernachlässigung achten: Stark verschmutzte Unterkünfte, fehlendes Wasser, ungepflegte Tiere, auffällige Verletzungen oder offensichtlich ungeeignete Haltungsbedingungen können Hinweise auf Tierschutzprobleme sein. Einzelne Beobachtungen erlauben allerdings nicht immer eine abschliessende Beurteilung.

5. Verdächtige Tierhaltung sachlich melden: Wer einen begründeten Verdacht auf mangelhafte Tierhaltung hat, kann sich an den zuständigen kantonalen Veterinärdienst wenden. Hilfreich sind präzise Angaben zum Standort, zu den beobachteten Zuständen und zum Zeitpunkt. Unbefugtes Betreten fremder Grundstücke oder eigenmächtiges Wegnehmen von Tieren ist keine geeignete Vorgehensweise.

6. Bei der Übernahme beschlagnahmter Tiere Geduld haben: Tiere aus schwierigen Haltungsbedingungen benötigen unter Umständen medizinische Betreuung, behutsame Gewöhnung und einen passenden Lebensplatz. Interessierte sollten ihre Erfahrung, zeitlichen Möglichkeiten und die Haltungsbedingungen realistisch einschätzen. Im vorliegenden Fall organisiert der Veterinärdienst die Vermittlung selbst.

Wichtig: Ein Tierhalteverbot ist eine behördliche Massnahme zum Schutz von Tieren. Es kann über die Haltung einer einzelnen Tierart hinausgehen. Im vorliegenden Fall gilt das Verbot schweizweit für Haltung, Betreuung und Zucht von Tieren. Die angekündigte Strafanzeige ist von dieser verwaltungsrechtlichen Massnahme zu unterscheiden.

Weitere Meldungen und Hintergründe rund um Tierschutz und die Arbeit der Polizei finden Sie auf Polizeinews Schweiz.


 

Quelle: Veterinärdienst des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), Kanton Aargau
Bildquelle: Veterinärdienst des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), Kanton Aargau

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