Baden AG: Urteil nach Mord- und Vergewaltigungsversuch – 4 Jahre Haft

Das Jugendgericht Baden hat am 21. April 2026 in einem Indizienprozess das Urteil über einen heute rund zwanzigjährigen Schweizer gesprochen, dem die Jugendanwaltschaft vorgeworfen hatte, im September 2023 nachts in ein Einfamilienhaus in der Nachbarschaft eingedrungen zu sein, in der Absicht ein Mädchen zu vergewaltigen.

Er soll dabei in Kauf genommen haben, das Opfer lebensgefährlich zu verletzen oder auch zu töten. Der Beschuldigte wurde gestört und flüchtete. Das Opfer erlitt Verletzungen und wurde traumatisiert.

Das Jugendgericht Baden hat den Beschuldigten u.a. wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, versuchter Vergewaltigung und versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern für schuldig befunden.

Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Diese hat das Gericht u.a. für eine Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, verbunden mit einer ambulanten Therapie, ein Tätigkeitsverbot (berufliche und ausserberufliche Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen) sowie ein Kontaktverbot zum Opfer und ein Rayonverbot für dessen Wohngemeinde aufgeschoben. Diese jugendstrafrechtlichen Massnahmen (Unterbringung, ambulante Therapie, Tätigkeitsverbot, Kontaktverbot und Rayonverbot) dauern von Gesetzes wegen maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Verurteilten.

Schliesslich wurde der Beschuldigte verpflichtet, dem Opfer und Angehörigen Schadenersatz oder Genugtuungszahlungen zu leisten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Jugendstrafverfahren und damit auch die Verhandlung sind gemäss Jugendstrafrecht nicht öffentlich. Deshalb können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

 

Quelle: Kanton Aargau
Bildquelle: Symbolbild © Royal studio 1/Shutterstock.com

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