Geldwäscherei bleibt Gefahr: Bundesrat sieht grösste Risiken bei Kriminalität und Korruption

(Bern BE / Schweiz). Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 über den dritten nationalen Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung informiert.

Die Risikoexposition der Schweiz bleibt in diesem Bereich stabil. Die grösste Bedrohung geht von der organisierten Kriminalität, Korruption sowie Vermögens- und Steuerkriminalität aus.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Datum: 14. Oktober 2026
  • Bericht: Dritte nationale Risikoanalyse zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
  • Gesamtbeurteilung: Risikoexposition der Schweiz bleibt stabil
  • Hauptbedrohungen: Organisierte Kriminalität, Korruption sowie Vermögens- und Steuerkriminalität
  • Risikofaktoren: Internationale Vernetzung, technologische Entwicklungen und geopolitische Veränderungen
  • Terrorismusfinanzierung: Risiko derzeit vergleichsweise begrenzt
  • Besonders exponiert: International ausgerichtete und technologieintensive Branchen sowie erst kürzlich regulierte Bereiche
  • Empfehlungen: Bessere Datengrundlagen, ausreichende Ressourcen und verstärkter Informationsaustausch
  • Weitere Prüfungen: Meldesystem, Edelmetallkontrolle und neues Transparenzregister

Risiken durch technologische und geopolitische Entwicklungen beeinflusst

Der dritte Bericht der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (KGGT) zeigt, dass sich die Risiken in den Bereichen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nicht wesentlich verändert haben. Sie wurden aber vom technologischen Fortschritt, von geopolitischen Veränderungen sowie von regulatorischen Weiterentwicklungen beeinflusst.

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Einfach erklärt: Was bedeutet Geldwäscherei?Bei Geldwäscherei versuchen Kriminelle, die illegale Herkunft von Geld zu verschleiern. Das Geld kann beispielsweise aus Betrug, Drogenhandel oder Korruption stammen.

Ein Beispiel: Eine kriminelle Gruppe verdient durch Betrug eine Million Franken. Sie verschiebt das Geld über verschiedene Konten oder Firmen. Am Ende soll es aussehen, als stamme der Betrag aus einem rechtmässigen Geschäft.

Das Ziel: Das Geld soll unauffällig verwendet werden können, ohne dass seine kriminelle Herkunft auffällt.

Das Beispiel dient der Veranschaulichung und beschreibt keinen konkreten Fall aus dem Bundesbericht.

Schweizer Finanzplatz im Visier internationaler Kriminalität

Die Schweiz ist aufgrund ihres international bedeutenden und vernetzten Finanzplatzes auch im Visier von Kriminellen. Die Bedrohungen bestehen vor allem in Zusammenhang mit Vortaten in den Bereichen der organisierten Kriminalität, Korruption, Vermögens- und Steuerkriminalität. Aufgrund der starken internationalen Vernetzung des Schweizer Finanzplatzes haben diese Bedrohungen oft auch eine internationale Dimension. Das Risiko für Terrorismusfinanzierung bleibt derzeit vergleichsweise begrenzt.

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Warum interessiert sich die organisierte Kriminalität für die Schweiz?Die Schweiz ist ein wichtiger internationaler Finanzplatz. Banken und andere Finanzunternehmen betreuen Kundinnen, Kunden und Vermögen aus zahlreichen Ländern.

Das ist eine Stärke des Wirtschaftsstandorts – kann aber auch Kriminelle anziehen, die illegal erworbenes Vermögen über internationale Finanzgeschäfte verschleiern wollen.

Wichtig: Der Bundesbericht sagt nicht, dass das Geldwäschereirisiko stark gestiegen ist. Er beurteilt die allgemeine Risikolage vielmehr als stabil. Die internationale Vernetzung bleibt jedoch eine besondere Herausforderung.

Bestimmte Branchen weisen besonders hohe Risiken auf

Die Analyse zeigt ausserdem, dass in bestimmten Sektoren und Branchen ein besonders hohes Risiko für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht. Dazu zählen insbesondere Branchen mit hoher Exposition zum Ausland und starker Verbreitung von neuen Technologien sowie erst kürzlich regulierte Bereiche.

Behörden sollen Daten verbessern und Informationen stärker austauschen

Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse spricht die KGGT in ihrem Bericht Empfehlungen aus. Dazu gehören eine ausreichende Ressourcenausstattung der überwachenden und ausführenden Behörden, die Verbesserung der Datengrundlagen sowie die Intensivierung des Austausches der involvierten Akteure. Weiter soll die Effektivität des Meldesystems, der Edelmetallkontrolle und des neuen Transparenzregisters beurteilt und wenn nötig angepasst werden. Schliesslich sollen die bereits geplanten regulatorischen Anpassungen in den Bereichen organisierte Kriminalität und Aufsichtsinstrumente vorangetrieben werden. Der Bundesrat und die zuständigen Behörden legen weiterhin grossen Wert auf ein wirksames Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und überprüfen dieses Dispositiv laufend auf mögliche Verbesserungen.

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Was soll sich im Kampf gegen Geldwäscherei ändern?Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen. Vereinfacht gesagt geht es um vier Punkte:

  • Mehr Kapazitäten: Die zuständigen Behörden sollen genügend Personal und Mittel haben, um verdächtige Vorgänge zu prüfen.
  • Bessere Informationen: Behörden sollen auf verlässlichere Daten zurückgreifen und sich enger austauschen können.
  • Wirksamkeit kontrollieren: Der Bund will unter anderem prüfen, wie gut das Meldesystem, die Edelmetallkontrolle und das neue Transparenzregister funktionieren.
  • Regeln weiterentwickeln: Bereits vorgesehene rechtliche Anpassungen gegen organisierte Kriminalität sollen vorangetrieben werden.

Wichtig: Das sind Empfehlungen und geplante Prüfungen. Sie bedeuten nicht, dass sämtliche Massnahmen bereits umgesetzt sind.

Dritte nationale Risikoanalyse ergänzt die Strategie des Bundes

Die vorliegende nationale Risikoanalyse identifiziert, analysiert und bewertet systematisch die Risiken für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung für die Schweiz. Sie ergänzt die am 20. März 2026 vom Bundesrat verabschiedete Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und knüpft an die nationalen Risikoanalysen von 2021 und 2015 an. Sie dient den betroffenen Behörden und Ämtern dazu, ihre Aktivitäten zu koordinieren und zu fokussieren.

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Die wichtigsten Fachbegriffe einfach erklärtRisikoexposition: Wie stark die Schweiz bestimmten Gefahren ausgesetzt ist. „Stabil“ bedeutet hier, dass sich die allgemeine Risikolage laut Bericht nicht wesentlich verändert hat.

Vortat: Die Straftat, aus der das später gewaschene Geld stammt – beispielsweise Betrug oder Korruption.

Terrorismusfinanzierung: Das Sammeln oder Bereitstellen von Geld zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten. Anders als bei der Geldwäscherei muss dieses Geld nicht zwingend aus einer Straftat stammen.

Transparenzregister: Ein Register, das helfen soll, die natürlichen Personen hinter bestimmten Unternehmen und anderen Rechtseinheiten zu erkennen. Gemeint sind die Personen, die diese letztlich kontrollieren oder wirtschaftlich davon profitieren.

Geldwäscherei-Meldestelle (MROS): Eine Stelle beim Bundesamt für Polizei fedpol. Sie prüft Verdachtsmeldungen und entscheidet, ob Informationen an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

KGGT: Eine Koordinationsgruppe verschiedener Bundesstellen, die Risiken untersucht und Empfehlungen für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erarbeitet.

Proliferationsfinanzierung: Die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der dafür benötigten Materialien oder Technologien unter Verletzung geltender Vorschriften.


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Was geschieht eigentlich mit einer Geldwäscherei-Verdachtsmeldung?

Die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) ist beim Bundesamt für Polizei fedpol angesiedelt. Sie sammelt nicht einfach Verdachtsmeldungen, sondern wertet diese aus und gleicht die Informationen mit weiteren Erkenntnissen ab.

Erhärtet sich ein Verdacht, kann die MROS den Fall an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Eine Verdachtsmeldung allein bedeutet jedoch noch nicht, dass eine Straftat bewiesen ist.

Die Prüfung von Verdachtsmeldungen ist ein wichtiger Teil der Geldwäschereibekämpfung. Dabei soll verhindert werden, dass kriminell erworbene Vermögenswerte unbemerkt in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen.


 

Quelle: Schweizerischer Bundesrat / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Kajdi Szabolcs/iStock.com

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