Gemeinde passt Polizeireglement an – für weggeworfenen Kleinabfall drohen 80 Fr. Busse

(Spreitenbach AG). Der Gemeinderat Spreitenbach hat das Polizeireglement an die neue bundesrechtliche Littering-Regelung angepasst.

Damit werden die kommunalen Bestimmungen an das seit August geltende Bundesrecht angeglichen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neue Regelung: Anpassung an das seit 1. August 2026 geltende Bundesrecht
  • Ein einzelner Kleinabfall: 80 Franken Busse
  • Mehrere Kleinabfälle bis unter 17 Liter: 100 Franken Busse
  • 17 bis 35 Liter Abfall: 150 Franken Busse
  • Mehr als 35 bis 110 Liter Abfall: 250 Franken Busse
  • Über 110 Liter: Ordentliches Strafverfahren

Der Gemeinderat Spreitenbach hat die Anpassung des Polizeireglements der Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal genehmigt. Anlass ist die seit dem 1. August 2026 geltende schweizweit einheitliche Regelung zu Littering und zur widerrechtlichen Entsorgung grösserer Mengen von Siedlungsabfällen.

Die neuen Tatbestände und Bussenbeträge sind in der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung geregelt und ersetzen die bisherigen kantonalen und kommunalen Regelungen. Entsprechend wurde die Ordnungsbussenliste im Anhang des Polizeireglements an das übergeordnete Recht angepasst.

Neu gelten für Littering und die widerrechtliche Entsorgung von Siedlungsabfällen folgende Bussen:

  • Für einen einzelnen Kleinabfall, beispielsweise einen Zigarettenstummel, eine Verpackung, eine Dose oder eine Flasche, beträgt die Busse 80 Franken.
  • Mehrere Kleinabfälle ab zwei Stück bis zu einem Volumen von weniger als 17 Litern werden mit 100 Franken gebüsst.
  • Bei Abfallmengen von 17 bis 35 Litern beträgt die Busse 150 Franken.
  • Bei Abfallmengen von mehr als 35 bis 110 Litern 250 Franken.

Für Abfallmengen bis und mit 110 Litern ist das Ordnungsbussenverfahren vorgesehen. Bei grösseren Mengen oder wenn keine Ordnungsbusse ausgestellt werden kann, kommt das ordentliche Strafverfahren zur Anwendung.


Was gilt neu beim Littering?

Schon achtlos weggeworfene Kleinabfälle können eine Busse auslösen. Dazu zählen beispielsweise Zigarettenstummel, Verpackungen, Dosen oder Flaschen.

Je grösser die entsorgte Menge, desto höher fällt die Busse aus. Bis zu einer Abfallmenge von 110 Litern kommt das Ordnungsbussenverfahren zur Anwendung. Bei grösseren Mengen wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet.


 

Quelle: Gemeinde Spreitenbach
Bildquelle: Symbolbild © simonkr/iStock.com

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