Kanton Aargau: Über eine halbe Tonne Marihuana in die Schweiz transportiert
VON Polizei.news Redaktion Aargau Alkohol & Drogen Polizeinews Schweiz Verbrechen
Über ihr Reiseunternehmen haben zwei Brüder mehrfach grosse Mengen an Marihuana in die Schweiz eingeführt.
Im Sommer 2021 konnte die Kantonspolizei Aargau die Beschuldigten und zwei Komplizen in einer gemeinsamen Aktion mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit festnehmen.
Die Kantonale Staatsanwaltschaft führte gegen einen 45-jährigen Kosovaren und dessen 41-jährigen Bruder ein Verfahren wegen gewerbs- und bandenmässigen Betäubungsmittelhandel. Zusammen mit zwei Gehilfen haben die beiden Hauptbeschuldigten mehrfach grosse Mengen Marihuana aus dem Ausland in die Schweiz eingeführt.
Nach umfangreicher Ermittlungsarbeit konnte die Kantonspolizei Aargau in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Sommer 2021 im Kanton Waadt einen Reisecar sowie ein Begleitfahrzeug anhalten, die wenige Minuten zuvor die Schweizer Grenze passiert hatten.
Betäubungsmittel im Reisecar-Anhänger versteckt
Anlässlich der Anhaltung wurden im Anhänger des Reisecars rund 116 Kilogramm abgepacktes Marihuana sichergestellt. Versteckt waren die Drogen hinter einer doppelten Wand. Der Strassenverkehrswert der beschlagnahmten Betäubungsmittel betrug über eine Million Franken.
Nach den Verhaftungen konnten den Männern insgesamt sechs Schmuggelfahrten zwischen Februar und Juni 2021 nachgewiesen werden. Gesamthaft hatten sie so 622 kg Marihuana in die Schweiz geschleust.
Der ältere der beiden Brüder gilt als Hauptakteur. Ihm wird die mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Bei seinem Bruder kommen weitere Delikte wie Betrug und diverse Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz hinzu.
Mit den an die zuständigen Gerichte überwiesenen Anklagen fordert die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen von 6 Jahren und 10 Jahre Landesverweisung für die beiden Män ner. Für ihren Fahrer werden 4 Jahre und 10 Jahre Landes verweis und für den letzten Komplizen wegen einer einmaligen Beteiligung an den Machenschaften eine bedingte Freiheitsstrafe von 1 Jahr gefordert.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Kanton Aargau / Oberstaatsanwaltschaft
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau