Siedlungsgebiet von Wettingen AG besser vor Hochwasser schützen

Mit dem Projekt Dorfbach/Gottesgraben soll Wettingen besser vor Hochwasser geschützt werden; die Gesamtprojektkosten betragen rund 28,7 Millionen Franken.

Die Bevölkerung von Wettingen hat dem Gemeindeanteil bereits zugestimmt. Der Kantonsanteil am Projekt beläuft sich auf rund 6,1 Millionen Franken und muss vom Grossen Rat beschlossen werden. Von heute Freitag, 4. Oktober 2024, bis am 17. Januar 2024 läuft die öffentliche Anhörung zum entsprechenden Verpflichtungskredit.

Der Dorfbach (im unteren Teil auch Gottesgraben genannt) durchfliesst Wettingen von Osten nach Westen und mündet schliesslich in die Limmat. Er entwässert ein rund fünf Quadratkilometer grosses Einzugsgebiet südlich der Lägern. Der Dorfbach ist über lange Strecken im Siedlungsgebiet eingedolt. Auf den offenen Strecken ist er stark kanalisiert und hart verbaut und gilt deswegen als naturfremd oder künstlich. Die kantonale Gefahrenkarte Hochwasser zeigt, dass die Kapazität der Eindolungen im Falle eines Hochwassers zu klein ist und grössere Hochwasserabflüsse zu Überflutungen im Siedlungsgebiet von Wettingen führen – es besteht grossflächig ein Schutzdefizit. Im Jahr 1955 gab es ein Hochwasserereignis am Dorfbach, welches Strassen und Häuser überflutet hat.

Um das Siedlungsgebiet von Wettingen besser vor Hochwasser zu schützen, hat Gemeinde Wettingen als Bauherrin das Projekt Dorfbach/Gottesgraben ausarbeiten lassen. Das zentrale Schutzelement im Projekt ist ein Entlastungsstollen, der den Hochwasseranteil direkt in die Limmat ableitet. Mit dem Projekt soll der Dorfbach ausserdem durch Revitalisierungsmassnahmen am offenen Bachlauf und mit Abschnitten mit Bachöffnungen ökologisch erheblich aufgewertet werden.

Öffentliche Anhörung zum Verpflichtungskredit des Kantons

Die Gesamtkosten für das Projekt Hochwasserschutz Dorfbach/Gottesgraben in der Gemeinde Wettingen belaufen sich auf rund 28,7 Millionen Franken. An der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 hat die Bevölkerung von Wettingen dem Gesamtkredit zugestimmt. Dem öffentlichen Interesse am Hochwasserschutz entsprechend beteiligt sich der Kanton Aargau mit einem Beitrag von rund 6,1 Millionen Franken, der vom Grossen Rat zu beschliessen ist. Da Beschlüsse des Grossen Rats über neue einmalige Ausgaben von mehr als 5 Millionen Franken dem Ausgabenreferendum unterstehen, muss vorgängig eine Anhörung zum kantonalen Verpflichtungskredit durchgeführt werden. Diese startet heute Freitag, 4. Oktober 2024, und dauert bis am 17. Januar 2025.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Symbolbild © DreamerAchieverNoraTarvus – shutterstock.com

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