16. April 2024

Kanton AG: Änderung der Verordnung über die Schifffahrt tritt am 1. Mai 2024 in Kraft

Auf dem Hallwilersee werden Segelschiffe mit Foils (flügelähnliche Vorrichtungen am Schiffsrumpf) ab dem 1. Mai 2024 neu zugelassen. Zudem wird das bisherige, pauschale Flugverbot über Gewässer für Drohnen oder andere zivile unbemannte Luftfahrzeuge gelockert. Der Regierungsrat hat diese und weitere Änderungen der Verordnung über die Schifffahrt beschlossen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Mai 2024 in Kraft.

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