Nach Teppichmesser-Angriff auf Ex-Partnerin: Mann (47) wegen versuchten Mordes angeklagt

(Brittnau AG). Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat ihre Untersuchung zum Messerangriff vom 1. Juli 2025 in Brittnau abgeschlossen und Anklage gegen einen heute 47-jährigen Iren erhoben.

Sie wirft ihm vor, seine ehemalige Partnerin mit einem Messer angegriffen und dabei ihren Tod in Kauf genommen zu haben.

Der Beschuldigte muss sich unter anderem wegen versuchten Mordes vor dem Bezirksgericht verantworten.

Am Abend des 1. Juli 2025 wurde eine heute 48-jährige Frau auf einem Fussweg in Brittnau von ihrem ehemaligen Partner mit einem Messer angegriffen. Passanten fanden die stark blutende Frau und alarmierten die Rettungskräfte. Sie wurde mit schweren Gesichtsverletzungen ins Spital gebracht und musste notoperiert werden. Der zunächst flüchtige Tatverdächtige konnte zwei Tage später in Zürich festgenommen werden.

Vorfall im Mai 2025

Gemäss den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatten sich der Beschuldigte und das Opfer im Mai 2024 kennengelernt und führten in der Folge eine Beziehung. Bereits während der Partnerschaft soll es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen sein.

Ende Mai 2025 soll der Beschuldigte seine Partnerin während eines Streits unter anderem mehrfach gegen den Kopf geschlagen und sie mit dem Tod bedroht haben. Nach seiner vorläufigen Festnahme wurde gegen ihn eine zweiwöchige Fernhaltemassnahme ausgesprochen.

Ende Juni 2025 teilte die Frau dem Beschuldigten mit, dass sie die Beziehung beenden wolle. In den darauffolgenden Tagen kontaktierte er sie wiederholt mit Nachrichten und Anrufen.

Messerangriff im Juli 2025

Gemäss Anklageschrift passte der Beschuldigte die Frau am Abend des 1. Juli 2025 während eines Spaziergangs in Brittnau ab. Aus den Ermittlungen ging hervor, dass der Mann wohl zunächst versuchte, sie von einer Fortsetzung der Beziehung zu überzeugen.

Die Frau machte ihm allerdings deutlich, dass sie die Beziehung nicht weiterführen wolle und forderte ihn auf, sie in Ruhe zu lassen.

Daraufhin soll der Beschuldigte ein Teppichmesser hervorgenommen und damit gezielt gegen ihren Kopf- und Halsbereich gestochen haben. Dabei fügte er ihr eine schwere Stich- und Schnittverletzung im Gesicht zu. Anschliessend warf er das Messer weg und ergriff die Flucht.

Anklage wegen versuchten Mordes

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte aus Rache über das Ende der Beziehung handelte. Sie wirft ihm vor, die Frau töten gewollt beziehungsweise ihren Tod zumindest in Kauf genommen zu haben.

Aufgrund des aus Sicht der Staatsanwaltschaft verwerflichen Beweggrunds und der gewaltsamen Tatausführung erhebt sie Anklage wegen versuchten Mordes.

Daneben werden dem Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Vorfall im Mai 2025 und seiner anschliessenden Festnahme einfache Körperverletzung, versuchte einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, mehrfache Beschimpfung, Drohung, versuchte Drohung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen.

Die Anklage ist beim Bezirksgericht Zofingen hängig. Die Höhe des Strafmasses wird erst an der Verhandlung bekanntgegeben.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

(Vergleiche auch die Meldungen der Kantonspolizei Aargau vom 02.07.2025 und 04.07.2025)

Das Wichtigste auf einen BlickDie Staatsanwaltschaft wirft dem 47-Jährigen vor, seine ehemalige Partnerin im Juli 2025 mit einem Teppichmesser im Kopf- und Halsbereich angegriffen und ihren Tod zumindest in Kauf genommen zu haben. Die Frau erlitt schwere Gesichtsverletzungen und musste notoperiert werden. Neben versuchtem Mord werden dem Beschuldigten weitere Delikte vorgeworfen. Das Verfahren ist beim Bezirksgericht Zofingen hängig. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Aargau
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau

Publireportagen

Empfehlungen

Dubach Barvermietung – OpenairBar.ch